Kopfzeile

Inhalt

Beschlüsse Gemeindeversammlung 20. November 2024

21. November 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2024 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.

Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 118 der 1881 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.27 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal.

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024; Genehmigung
  2. Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2006; Kenntnisnahme
  3. Verpflichtungskredit Ersatz Traktor Werkdienst; Genehmigung
  4. Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED; Rückweisung
  5. Verpflichtungskredit Änderung der Schulstrasse Hornussen inkl. Sanierung der Werkleitungen mit Erweiterung Parkplätze Schulhaus und Sanierung Parkplatz Gemeindehaus; Genehmigung
  6. Verpflichtungskredit für die Projektierung Bauprojekt und Beitragsplan Kirchgasse / Mülibergweg Hornussen; Genehmigung
  7. Verpflichtungskredit für die periodische Wiederinstandstellung von Flurwegen und Hofzufahrten; Genehmigung
  8.  Verpflichtungskredit Kanalisationsanschluss Eichhöfe Bözen; Genehmigung
  9. Verpflichtungskredit Entwässerungsplanung GEP 2. Generation; Genehmigung
  10. Budget 2025; Genehmigung

Da das Quorum von 377 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden.


Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 20. November 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2024 von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 35 der 269 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 13.01 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal.

  1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2024; Genehmigung
  2. Budget 2024; Genehmigung

Da das Quorum von 54 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 20. November 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2024, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.

Hornussen, 20. November 2024 

Gemeinderat Böztal

Zugehörige Objekte

Name
Publikation Gemeindeversammlungen Böztal 20. November 2024 (PDF, 23.5 kB) Download 0 Publikation Gemeindeversammlungen Böztal 20. November 2024