Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Gerne bieten wir Ihnen diese Dienstleistung unter https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/#global auch Online an.
Bei Schalterabmeldung von Personen mit Schweizerbürgerrecht benötigen wir folgende Unterlagen:
- Persönlicher Ausweis
- Meldebestätigung (falls vorhanden)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung (falls vorhanden)
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 35 85 | einwohnerdienste@boeztal.ch |