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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlungen Böztal finden in der Regel zweimal jährlich statt. Die Einladungen werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern rechtzeitig zugestellt. Der Gemeinderat ist befugt, ausserordentliche Gemeindeversammlungen einzuberufen.

In der Regel geht der Gemeindeversammlung die Ortsbürgerversammlung voraus.

Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Böztal wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde).

Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Böztal wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel unmittelbar vor der Einwohnergemeindeversammlung im gleichen Lokal statt.


Protokoll
Die Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. 

Kontakt

Gemeindekanzlei
kanzlei@boeztal.ch

Aufgaben

Aufgaben der Einwohnergemeinde
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes des Kantons Aargau (SAR 171.100) abschliessend aufgezählt sind.

Aufgaben der Ortsbürgergemeinde
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind.